Mittwoch, 29. März 2017

Mehrwertsteuer - neue Folge

Kein Thema tauchte bislang öfter hier im Blog von e-medien-franken auf, zuletzt im vergangenen Februar. Jetzt gibt es eine erste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes dazu - und danach ist die unterschiedliche Besteuerung von Büchern (7%) und E-Books (19%) rechtens.


Großes Erstaunen allerseits, weil eher erwartet worden war, dass die durch nichts zu begründende Ungleichbehandlung ein und desselben Inhalts endlich aufgehoben wird. Der Gerichtshof urteilte allerdings auf der Basis geltenden Rechts - und das ist nun einmal so. "Die dafür nötige Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie muss allerdings noch vom europäischen Parlament und vom EU-Rat abgenickt werden", urteilt der Blog lesen.net in einem Kommentar. - Genug Stoff für viele Posts in den nächsten Jahren hier im Blog...

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