Dienstag, 27. Juni 2017

Gute Aussichten!

Ende letzten Jahres entschied der Europäische Gerichtshof, dass Bibliotheken rechtmäßig heruntergeladene E-Books genauso verleihen dürfen wie gedruckte Literatur. Nun muss die Rechtsprechung in den einzelnen Ländern angepasst werden. Dazu findet sich auf den Bibliotheksseiten des Goethe-Institutes ein Interview mit der Leiterin der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg, Gabriele Beger, die zugleich Juristin und Bibliothekarin ist: "Bibliotheken dürfen E-Books verleihen!".

Kernsatz des Interviews: "Wenn es Verlage Bibliotheken weiterhin nicht gestatten können, beispielsweise einen Klassiker der deutschen Literatur zu entleihen, dann ist das ein gravierender Eingriff in die Informationsfreiheit." Damit ist dann hoffentlich bald Schluss mit der merkwürdigen Praxis, dass wir unseren Kund*innen manche Bücher zwar als gedrucktes Exemplar, den gleichen Inhalt aber nicht als E-Book anbieten dürfen! Freilich: mit einer sofortigen Besserung ist nicht zu rechnen, Begner erwartet, dass die Bibliotheken nach der Bundestagswahl im September 2017 auf den Gesetzgeber zugehen werden.

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