Montag, 22. Juni 2015

E-Books vom Flohmarkt?

Nein, hieß es jüngst von gerichtlicher Seite, mit "gebrauchten" E-Books darf nicht gehandelt werden. Das berichtet die Redaktion von Zeit Online: "E-Books dürfen nicht weiterverkauft werden." Der Bundesverband der Verbraucherzentralen will gegen das Urteil jedoch Berufung einlegen, das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes ist noch nicht rechtskräftig und möglicherweise bedarf es einer Klärung durch den Europäischen Gerichtshof - was sich ziehen kann... Die Ausleihe bei e-medien-franken hingegen ist weiterhin rechtlich einwandfrei!

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