Donnerstag, 6. Februar 2014

Ein Hoffnungsschimmer!

In einer Presseerklärung bekräftigt die Bundesregierung, dass auch für E-Books künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gelten soll - so wie er für gedruckte Bücher von je her gilt! Schließlich sei dies im Koalitionsvertrag so verankert. Denn Information und Meinungsbildung seien von elementarer Bedeutung - egal von welchem Trägermedium sie transportiert werden.

Dies könne allerdings nicht im Alleingang durchgeführt werden, vielmehr sei dazu eine Änderung auf EU-Ebene notwendig. Frankreich und Luxemburg hatten bereits im Alleingang für sich die Steuerermäßigung per Gesetz beschlossen, handelten sich damit jedoch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ein.

Konkreter Nutzen einer Steuersenkung für E-Books auch für die Leser von e-medien-franken: mit unseren Anschaffungsmitteln könnten mehr Titel gekauft werden!

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