Freitag, 3. Mai 2013

Gleiche Steuern für Bücher und E-Books!

Der Deutsche Bibliotheksverband (DBV) hat wie schon im Oktober 2012 jetzt in einer Presseerklärung erneut für die steuerliche Gleichbehandlung von gedruckter und virtueller Literatur plädiert. Außerdem weist die Interessenvertretung der Bibliotheken zum wiederholten Male auf die fehlende Gesetzesregelung für die Ausleihe von E-Books hin: jedes über den Buchhandel vertriebene Buch darf in Bibliotheken ausgeliehen werden; darüber entscheidet bei E-Books allein der Rechteinhaber, zumeist der Verlag. Das widerspricht dem Informations- und Bildungsauftrag Öffentlicher Büchereien! Wir hoffen in Ihrem Interesse auf baldige gesetzliche Nachbesserung...

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